• Eheverträge
  • Verträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Adoptionen
  • Internationales Familienrecht

Ehe und Familie

Eheverträge helfen bösen Überraschungen – vor allem im Falle einer Scheidung – vorzubeugen. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach Eingehung der Ehe geschlossen werden, also insbesondere zu einem Zeitpunkt, zu dem die Partnerinnen und Partner an ein Scheitern ihrer Ehe gar nicht denken und nur eine Regelung für den „schlimmsten Fall“ aufstellen wollen. Vorteil ist in diesem Moment die Möglichkeit, sachlich und ohne allzu große Emotionen eine Vereinbarung zu treffen, die dann im Falle der Trennung eine faire und für beide Seiten angemessene Regelung darstellt. Wir beraten Sie unparteiisch und entwerfen für Sie einen ausgewogenen, individuellen Vertrag.

Im Trennungsfall können Sie mit einer notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung Ihre Verhältnisse fair, rechtssicher und kostensparend regeln. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen und ggf. Ihren Rechtsanwälten eine entsprechende Vereinbarung.

Auch für andere familienbezogenen Rechtsgeschäfte, etwa Adoptionsanträge oder Partnerschaftsverträge, sind wir gerne für Sie da.