• Übertragungsverträge bzw. Schenkungen
  • Testamente und Erbverträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Anträge auf einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis
  • Erbausschlagungen
  • Erbauseinandersetzungen

Erbschaft und Schenkung

Die gesetzliche Erbfolge erweist sich meistens als unpassend. Mit einem notariellen Testament oder einem Erbvertrag gestalten Sie rechtssicher gestalten, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erhält. Rechtsunsicherheiten und Streit werden hierdurch ebenso vermieden. Wir beraten Sie ausführlich einer und bringen wir Ihren letzten Willen in eine juristisch einwandfreie Form.

Natürlich können Sie auch schon zu Ihren Lebzeiten Vermögen auf Ihre Kinder oder andere Personen übertragen. Hierfür kann es gute Gründe geben, etwa das beruhigende Gefühl, bereits mit warmer Hand alles geregelt zu haben; die Vermeidung von Erbstreitigkeiten durch Ausgleichsleistungen oder Pflichtteilsverzichte; die Vermeidung oder zumindest Reduzierung von Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer; der Schutz Ihres Vermögens vor dem Zugriff von Gläubigern. Mit einem notariellen Übertragungsvertrag können Sie diese Vorteile nutzen. Wir beraten Sie gerne und arbeiten bei steuerlichen Fragen eng mit Ihrem Steuerberater zusammen.

Wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, kann es sein, dass Sie als Erbe zügig einen Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis benötigen, um Ihr Erbrecht nachweisen zu können. Gerne entwerfen und beurkunden wir den entsprechenden Antrag für Sie. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und besprechen mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten.