• Kauf- und Tauschverträge über Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie unbebaute Grundstücke
  • Erbbaurechte
  • Bauträgerprojekte und Projektentwicklungen
  • Aufteilungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Grundschulden, Nießbrauch, Dienstbarkeiten und sonstige dingliche Rechte

Immobilien

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung eines Notars vorgesehen. Wir sorgen für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und helfen Risiken zu vermeiden, wir besorgen die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwachen die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer. 

Immobilienkaufverträge können z.B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen. Die Besonderheiten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung eines Vertrages aus. Dies gilt insbesondere für einen sogenannten Bauträgervertrag, mit dem der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude – Haus oder Wohnung – erwirbt, das erst noch gebaut wird. 

Wir besprechen mit Ihnen die Zielvorstellungen der Vertragsbeteiligten, informieren Sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstellen darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages.