• Vorsorgevollmachten bzw. Generalvollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Vollmachten für Unternehmer
  • Sorgerechtsvollmachten

Vorsorge

Wichtig ist es, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen. Etwa für den Fall, dass Sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können.  Dies betrifft sowohl persönliche als auch vermögensrechtliche Belange. 

Eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht gewährleistet, dass in einer solchen Situation Ihre Vertrauenspersonen für Sie einfach, schnell und flexibel in Ihrem Interesse handeln können. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren kann so verhindert werden.

Wenn Sie selbst festlegen möchten, in welchem Gesundheitszustand Sie keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr wünschen, ist eine notarielle Patientenverfügung eine sinnvolle Ergänzung zur Vollmacht.

Wir beraten Sie und entwerfen die für Sie passenden Vollmachten und sorgen dafür, dass diese im Vorsorgeregister registriert werden.