Online Beurkundung

Einfach, schnell und digital.

Online zulässig

Derzeit ist die Online-Beurkundung nur in folgenden Fällen möglich:

Gesellschaftsrecht

  • Bargründung von GmbH und UG (haftungsbeschränkt)
  • Sachgründung einer GmbH
  • Beurkundung von Gründungsvollmachten
  • Einstimmige Gesellschafterbeschlüsse (soweit keine anderen Formvorschriften entgegenstehen)

Beglaubigungen

  • Beglaubigung sämtlicher Anmeldungen zum Handels-, Gesellschafts-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister

In allen anderen Angelegenheiten ist die Online-Beurkundung leider noch nicht möglich.

Virtuelle Rechtsberatung mit Dokumentenpruefung | Notar Dirk Höfinghoff

Damit ich Ihren Online-Termin durchführen kann, genügt es, dass eine der folgenden Verbindungen zum Bezirk des AG Siegburg (Troisdorf, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Hennef, Eitorf, Niederkassel, Siegburg, Sankt Augustin, Ruppichteroth) besteht:

Für Neugründungen genügt der künftige Sitz der Gesellschaft im Bezirk des AG Siegburg. Alle übrigen Beteiligten können von überall zugeschaltet werden – auch aus dem Ausland. Sind Sie nicht sicher, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind? Sprechen Sie uns an – wir prüfen das vor Beauftragung gern für Sie.

Für eine Online-Beurkundung oder eine Online-Beglaubigung benötigen Sie lediglich einen Personalausweis mit eID-Funktion und Ausweis-PIN (bei Personalausweisen, die vor dem 2. August 2021 ausgestellt wurden, benötigen Sie zusätzlich einen Reisepass), einen handelsüblichen PC oder Laptop sowie ein Mobilfunkgerät. Die Bundesnotarkammer hat in einem Infoblatt die technischen Voraussetzungen zusammengestellt und die zu ladenden Apps aufgelistet. Außerdem steht eine Webseite für Notarkunden zur Verfügung Notarielle Online-Verfahren.

Nähere Informationen zu den technischen Voraussetzungen und zum Ablauf des notariellen Online-Verfahrens finden Sie auch unter online.notar.de