Online Beurkundung
Einfach, schnell und digital.
Online zulässig
Derzeit ist die Online-Beurkundung nur in folgenden Fällen möglich:
Gesellschaftsrecht
- Bargründung von GmbH und UG (haftungsbeschränkt)
- Sachgründung einer GmbH
- Beurkundung von Gründungsvollmachten
- Einstimmige Gesellschafterbeschlüsse (soweit keine anderen Formvorschriften entgegenstehen)
Beglaubigungen
- Beglaubigung sämtlicher Anmeldungen zum Handels-, Gesellschafts-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister
In allen anderen Angelegenheiten ist die Online-Beurkundung leider noch nicht möglich.

Bezug zum Amtsgericht (AG) Siegburg: einer von vier reicht
Damit ich Ihren Online-Termin durchführen kann, genügt es, dass eine der folgenden Verbindungen zum Bezirk des AG Siegburg (Troisdorf, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Hennef, Eitorf, Niederkassel, Siegburg, Sankt Augustin, Ruppichteroth) besteht:
Sitz der Gesellschaft im Bezirk des AG Siegburg
Die Gesellschaft, um die es geht, hat hier ihren eingetragenen oder künftigen Sitz – oder der Einzelkaufmann hat hier seinen Wohnsitz.
Geschäftsführer oder Vorstand im Bezirk des AG Siegburg
Mindestens ein organschaftlicher Vertreter – z.B. Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand eines Vereins oder einer AG – wohnt hier.
Eingetragener Gesellschafter im Bezirk des AG Siegburg
Ein im Handelsregister eingetragener Gesellschafter der betroffenen Gesellschaft hat hier seinen Wohn- oder Geschäftssitz.
Zweigniederlassung im Bezirk des AG Siegburg
Ein ausländisches Unternehmen hat hier seine deutsche Zweigniederlassung mit Geschäftsanschrift.
Für Neugründungen genügt der künftige Sitz der Gesellschaft im Bezirk des AG Siegburg. Alle übrigen Beteiligten können von überall zugeschaltet werden – auch aus dem Ausland. Sind Sie nicht sicher, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind? Sprechen Sie uns an – wir prüfen das vor Beauftragung gern für Sie.
Voraussetzungen für die Online-Beurkundung
Ausweisdokument mit Online-Funktion
Sie benötigen einen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und sechsstelliger PIN. Welche Dokumente akzeptiert werden, erfahren Sie in unserer Übersicht nach Ländern.
Offizielle App der Bundesnotarkammer
Installieren Sie die kostenlose notar.app aus dem App Store oder von Google Play. Damit identifizieren Sie sich sicher per Ausweis-Chip und NFC. Eine Anleitung finden Sie auf online.notar.de.
Computer mit Webcam und Mikrofon
Für den Videotermin benötigen Sie einen Computer mit Kamera, Mikrofon, aktuellem Browser und stabiler Internetverbindung. Zusätzliche Software ist nicht erforderlich.
Ruhiger Ort, gute Ausleuchtung
Wählen Sie einen ungestörten, gut beleuchteten Platz und halten Sie Ihren Ausweis sowie benötigte Unterlagen bereit. Während der gesamten Beurkundung muss die Videoverbindung bestehen bleiben.
Für eine Online-Beurkundung oder eine Online-Beglaubigung benötigen Sie lediglich einen Personalausweis mit eID-Funktion und Ausweis-PIN (bei Personalausweisen, die vor dem 2. August 2021 ausgestellt wurden, benötigen Sie zusätzlich einen Reisepass), einen handelsüblichen PC oder Laptop sowie ein Mobilfunkgerät. Die Bundesnotarkammer hat in einem Infoblatt die technischen Voraussetzungen zusammengestellt und die zu ladenden Apps aufgelistet. Außerdem steht eine Webseite für Notarkunden zur Verfügung Notarielle Online-Verfahren.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und eine Online-Beurkundung wünschen, dann übermitteln Sie uns die Daten über unsere Formularseite und vermerken Sie dort, dass die Beurkundung online erfolgen.
Nähere Informationen zu den technischen Voraussetzungen und zum Ablauf des notariellen Online-Verfahrens finden Sie auch unter online.notar.de